Arbeitsunfall und Schulunfall in unserer D-Arztpraxis Nürnberg

 

Sie haben einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit, während Ihrer Arbeitszeiten oder in der Schule?

 

Suchen Sie unsere D-Arztpraxis bitte direkt nach dem Unfall auf -

so sind Sie von Anfang an bestens und ohne lange Wartezeiten versorgt:

 

Rufen Sie nach Möglichkeit gleich bei uns in der Praxis an (oder lassen Sie jemand anrufen, Tel. 0911. 80 123 70), schildern Sie kurz die Art der Verletzung. So wissen wir Bescheid, wann Sie kommen und können Ihnen gezielt helfen; als Unfallpatient werden Sie immer schnellstmöglich behandelt.

Wir nehmen alle notwendigen Informationen auf und leiten diese an die Berufsgenossenschaft weiter, Sie müssen sich um nichts kümmern. 

 

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer und Schüler in diesem Fall, unabhängig von ihrer Krankenkasse, automatisch versichert, und zwar über die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften. Bitte bringen Sie die zuständige Berufsgenossenschaft über Ihren Arbeitgeber in Erfahrung bevor Sie zu uns kommen, das erleichtert und

verkürzt die Unfallaufnahme.

 

Unsere Praxis erfüllt hierfür - neben der fachlichen Befähigung - alle personellen, apparativen und räumlichen Anforderungen einer D-Arztpraxis.

Als Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie besitzt Herr Schweiger eine besondere Zulassung von den Berufgenossenschaften als D-Arzt (Durchgangsarzt).

 

Er steuert das gesamte Heilverfahren, das heißt, als D-Arzt überwacht er dabei den Heilungsverlauf - von der Erstversorgung bis zur vollständigen Heilung.

  

Einen D-Arzt müssen Sie aufsuchen, wenn

  • Sie über den Tag des Unfalls hinaus arbeitsunfähig sind und/oder
  • die Behandlungsbedürftigkeit voraussichtlich länger als eine Woche beträgt und/oder
  • Sie bestimmte Heil- und Hilfsmittel benötigen (die dann übrigens zuzahlungsfrei sind).

Im Rahmen der gesetzl. Unfallversicherung stehen Ihnen folgende Leistungen zu:

  • Erstversorgung
  • Heilbehandlungen
  • ggf. Rehabilitation
  • ggf. Entschädigungsleistungen

Leitet der D-Arzt eine besondere unfallmedizinische Behandlung ein, darf grundsätzlich nur er diese durchführen.

Dabei kann er zur Klärung der Diagnose und/oder Mitbehandlung selbstverständlich weitere Fachärzte hinzuziehen.


Privatunfälle und Sportverletzungen

Bei einem Privatunfall bzw. einer Sportverletzung zahlt grundsätzlich Ihre Krankenkasse bzw. Privatversicherung.

 

Wegeunfälle

Als "Wegeunfälle" werden alle Unfälle bezeichnet, die auf dem direkten Hin- oder Rückweg zur Arbeit oder Schule passieren, siehe oben "Arbeits- und Schulunfälle".